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Betrugsversuch mit vermeintlichen Handelsregistereinträgen

Service

Betrug HR

Warnung vor irreführenden
Handelsregister-Schreiben

Immer wieder erhalten neu gegründete oder im Handelsregister eingetragene Unternehmen Schreiben, die auf den ersten Blick wie amtliche Mitteilungen erscheinen. Tatsächlich handelt es sich häufig um kostenpflichtige Angebote privater Firmenverzeichnisse und nicht um Rechnungen oder Mitteilungen einer Behörde.

Prüfen Sie solche Schreiben daher sorgfältig, bevor Sie unterschreiben oder eine Zahlung leisten. Achten Sie insbesondere auf den Absender, die Vertragsbedingungen und allfällige Kostenhinweise im Kleingedruckten.

Falls Sie den Eindruck haben, dass ein Schreiben irreführend gestaltet ist, können Sie den Vorfall dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) melden. Ziel dieser Warnung ist es, Unternehmen für solche Geschäftspraktiken zu sensibilisieren und unnötige Kosten zu vermeiden.

Irreführende Angebote zu Handelsregister- und Firmenverzeichniseinträgen

Unternehmen erhalten nach einer Neugründung oder einer Änderung im Handelsregister häufig Schreiben, die den Eindruck eines offiziellen Behördenbriefes vermitteln. Tatsächlich stammen viele dieser Schreiben von privaten Unternehmen, die kostenpflichtige Einträge in Online- oder Branchenverzeichnisse anbieten. Ziel ist es, Unternehmen zum Abschluss eines meist unnötigen und kostenpflichtigen Vertrags zu bewegen.

Einleitung

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Diese Bild zeigt ein Beispiel einer solchen Rechnung

Vorgehensweise

Die Anbieter nutzen öffentlich zugängliche Daten aus dem Handelsregister und versenden Schreiben
urz nach einer Registereintragung. Die Dokumente sind häufig so gestaltet, dass sie offiziellen Mitteilungen ähneln.
Typische Merkmale sind:
 

  • Verwendung von Begriffen wie „Handelsregister“, „Register“, „Firmenverzeichnis“ oder „Unternehmensdatenbank“.

  • Gestaltung mit Tabellen, Aktenzeichen oder behördenähnlichem Layout.

  • Hervorgehobene Zahlungsinformationen oder Rücksendefristen.

  • Hinweise auf eine angeblich notwendige Bestätigung oder Aktualisierung von Firmendaten.

  • Kostenhinweise, die lediglich im Kleingedruckten oder an unauffälliger Stelle aufgeführt sind.


Nach Unterschrift oder Zahlung kommt regelmäßig ein Vertrag über einen Eintrag in einem privaten
Verzeichnis zustande, dessen Nutzen häufig gering ist.

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Betroffene Unternehmen

Von solchen Angeboten betroffen sind insbesondere:
 

  • neu gegründete Unternehmen,

  • Einzelunternehmen,

  • GmbHs,

  • Aktiengesellschaften,

  • Vereine und Stiftungen nach Registereinträgen.
     

Gerade junge Unternehmen verfügen oft noch nicht über Erfahrung im Umgang mit solchen Schreiben und erkennen den privaten Charakter des Angebots nicht sofor

Diese Bild zeigt ein Beispiel einer solchen Rechnung

Schutzmassnahmen

Unternehmen können sich durch folgende Massnahmen schützen:

  • Rechnungen und Formulare sorgfältig prüfen.

  • Absender mit offiziellen Registerbehörden vergleichen.

  • Das Kleingedruckte vollständig lesen.

  • Im Zweifel Rücksprache mit Steuerberatern, Rechtsanwälten oder der Geschäftsleitung halten.

  • Mitarbeitende für diese Art von Schreiben sensibilisieren.

  • Zahlungen erst nach Prüfung der tatsächlichen Verpflichtung veranlassen.

Fazit

Irreführende Angebote zu Handelsregister- oder Firmenverzeichniseinträgen stellen seit Jahren ein bekanntes Problem dar. Zwar handelt es sich nicht in jedem Fall um Betrug oder eine rechtswidrige Handlung, jedoch arbeiten einige Anbieter mit einer Gestaltung, die leicht mit amtlichen Schreiben verwechselt werden kann. Unternehmen sollten deshalb jede Zahlungsaufforderung oder jedes Formular im Zusammenhang mit einem Handelsregistereintrag sorgfältig prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.

Hier können Sie solche  Firmen beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

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